Fast jedes Bedingungswerk kennt eine Wartezeit. Sie steht meist weit vorn, sie ist kurz formuliert, und sie ist der Grund, aus dem viele Verträge im ersten Jahr nicht helfen, obwohl sie bezahlt werden.
Was die Wartezeit ist
Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Vertrags und dem Beginn des Versicherungsschutzes. In vielen Bedingungswerken sind es drei Monate. Sie ist kein Ausschluss: nach ihrem Ablauf greift der Schutz für alles, was danach passiert. Sie ist auch keine Kündigungsfrist und hat mit dem Widerrufsrecht nichts zu tun.
Ihr Zweck ist nüchtern. Ohne sie wäre es möglich, eine Police in dem Moment abzuschließen, in dem ein Konflikt schon absehbar ist, und die Kosten eines bereits laufenden Streits auf die Gemeinschaft der Versicherten zu verlagern.
Welche Bausteine oft ausgenommen sind
Zwei Bereiche verzichten in vielen Verträgen auf die Wartezeit:
- Verkehrsrechtsschutz. Ein Unfall lässt sich schlecht planen, und der Baustein wird häufig ab dem ersten Tag gedeckt.
- Schadensersatz-Rechtsschutz. Die Geltendmachung eines Schadens, den ein anderer verursacht hat, greift ebenfalls oft sofort.
Ob das im eigenen Vertrag so ist, steht in den Bedingungen. Manche Anbieter werben mit einem Verzicht auf die Wartezeit in weiteren Bausteinen. Dass es das gibt, ist eine Tatsache; ob es sich lohnt, ist eine Rechnung, die diese Seite nicht aufmachen kann, weil sie keine Beiträge kennt.
Der Punkt, an dem die meisten Fälle scheitern
Wichtiger als die Dauer ist die Frage, welcher Tag gezählt wird. Versichert ist ein Rechtsschutzfall, der nach Beginn des Schutzes eintritt. Der Rechtsschutzfall tritt aber nicht dann ein, wenn Sie zur Anwältin gehen oder wenn Sie Klage einreichen. Er tritt mit dem Verstoß ein, auf den Sie sich stützen: mit der Handlung der Gegenseite, aus der Sie Ihr Recht ableiten.
Das hat drei Folgen, die in der Beratungspraxis immer wieder auftauchen:
- Eine Kündigung, die vor Ablauf der Wartezeit ausgesprochen wurde, ist auch dann nicht gedeckt, wenn die Klage erst Monate später erhoben wird.
- Bei einem Dauerkonflikt zählt der erste Verstoß, nicht der letzte. Wer sich auf eine lange Kette von Vorfällen beruft, verschiebt den Zeitpunkt nach vorn, nicht nach hinten.
- Der Abschluss einer Police, wenn ein Streit schon begonnen hat, hilft für diesen Streit nicht mehr. Für alles Spätere schon.
Was daraus folgt
Aus der Wartezeit folgt keine Empfehlung. Sie ist ein Merkmal des Vertrags, und wie schwer es wiegt, hängt davon ab, wann jemand abschließt und wie sein Alltag aussieht.
Was folgt, sind Fragen an den Versicherer. Für welche Bausteine gilt die Wartezeit, wie lang ist sie, welche Leistungen sind ausgenommen, und auf welchen Zeitpunkt stellen die Bedingungen bei der Prüfung ab? Die vier stehen auf dem Fragenzettel auf der Startseite, zusammen mit den übrigen.
Dieser Text erklärt eine übliche Vertragsgestaltung. Er ist keine Rechtsberatung, und er beschreibt kein bestimmtes Bedingungswerk. Maßgeblich ist allein Ihr eigener Vertrag.
