Fünf Stellen, an denen Verträge sich unterscheiden und an denen Leistungsfälle scheitern.
Warum zahlt die Versicherung am Anfang noch nicht?
Die meisten Bausteine haben eine Wartezeit, häufig drei Monate. Streit, dessen Ursache in diese Zeit oder davor fällt, ist nicht versichert. Ausgenommen sind in vielen Verträgen der Verkehrsrechtsschutz und der Schadensersatz-Rechtsschutz, die ab dem ersten Tag greifen. Ob und wie lange bei Ihnen eine Wartezeit läuft, steht in Ihren Bedingungen.
Was heißt vorvertraglich, und warum lehnen Versicherer deshalb ab?
Entscheidend ist nicht der Tag, an dem Sie klagen, sondern der Tag, an dem der erste Verstoß liegt, auf den Sie sich stützen. Liegt der vor Vertragsbeginn, ist der Fall nicht versichert, auch wenn der Streit erst Monate später eskaliert. Eine Police nach dem Konflikt abzuschließen hilft also für diesen Konflikt nicht mehr.
Ist eine Selbstbeteiligung von 0 Euro besser?
Sie ist teurer im Beitrag und billiger im Streitfall, mehr sagt sie nicht. Welche Variante sich für Sie rechnet, hängt davon ab, wie oft Sie den Schutz in Anspruch nehmen, und das weiß niemand vorher. Was diese Seite dazu sagen kann: prüfen Sie, ob die Selbstbeteiligung je Fall oder je Jahr gilt und ob sie mit der Zahl der Fälle steigt.
Was ist eine Deckungszusage?
Die Erklärung des Versicherers, dass er für einen konkreten Fall zahlt. Sie wird vor dem ersten Schritt eingeholt, meist von der Kanzlei. Verneint der Versicherer die Erfolgsaussicht, sieht das Gesetz ein Verfahren dafür vor, siehe § 128 VVG oben. Der Text dazu:
Deckungszusage beantragen.
Kann der Versicherer nach einem Fall kündigen?
Viele Bedingungswerke sehen ein Kündigungsrecht nach einer bestimmten Zahl von Leistungsfällen innerhalb eines Zeitraums vor, und zwar für beide Seiten. Ob Ihr Vertrag darauf verzichtet, steht in den Bedingungen und nicht im Werbetext. Es ist eine der Fragen auf dem Zettel ganz oben.